Tarife & Kostenübernahme
Transparente Preise für mobile Physiotherapie in Zürich – mit und ohne ärztliche Verordnung.
Wie die Abrechnung funktioniert
In der Schweiz wird Physiotherapie mit gültiger ärztlicher Verordnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) oder den Unfall- bzw. Haftpflichtversicherer (UVG/IV/MV) abgerechnet. Sitzungen ohne Verordnung werden direkt zu Selbstzahlerpreisen in Rechnung gestellt. Ich stelle Rechnungen gemäss den offiziellen Physiotherapie-Tarifen aus und bin bei allen Schweizer Versicherungen anerkannt.
Kostenübernahme
KVG – Grundversicherung
Von einer Ärztin oder einem Arzt verordnete Physiotherapie-Sitzungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Sie bezahlen lediglich Ihre Franchise und den Selbstbehalt gemäss Ihrer Police.
UVG / IV / MV
Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie die Invalidenversicherung decken Physiotherapie zu den geregelten Tarifen ab. Ihr Betriebs-Unfallversicherer oder die IV rechnet direkt mit mir ab.
Zusatzversicherung
Viele Zusatzversicherungen übernehmen Physiotherapie ohne Verordnung oder mit erweiterten Sitzungslimiten. Bitte klären Sie Ihre Deckung direkt mit Ihrer Versicherung ab.
KVG-Tarife (mit Verordnung)
Abrechnung gemäss offiziellem Schweizer Physiotherapie-Tarif. Taxpunktwert Kanton Zürich: CHF 1.11.
Standardsitzung
48 TaxpunkteCHF 53.30Erstkonsultationszuschlag
24 TaxpunkteCHF 26.65Intensive Therapie
77 TaxpunkteCHF 85.50Hausbesuchszuschlag
Pro AnfahrtszeitGeregelter TarifDie Abrechnung erfolgt direkt zwischen mir und Ihrer Versicherung. Sie erhalten nur eine Rechnung für Ihren Franchise- und Selbstbehaltanteil.
Selbstzahler-Tarife (ohne Verordnung)
Für Sitzungen ohne ärztliche Verordnung oder wenn keine Versicherungsleistung greift.
Absagegebühr
Termine, die mit weniger als 24 Stunden Vorlauf abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, werden zum vollen Sitzungspreis in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen und verbleiben in der Verantwortung der Patientin bzw. des Patienten.
Wichtiger Hinweis
Die Abklärung der Kostenübernahme durch die Versicherung liegt in der Verantwortung der Patientin bzw. des Patienten. Wir empfehlen, vor Therapiebeginn Ihre Versicherung zu kontaktieren und den Deckungsumfang zu bestätigen.
Bereit zum Starten?
Haben Sie Fragen zu Tarifen oder Kostenübernahme? Kontaktieren Sie mich – ich helfe Ihnen gerne weiter.